Momentaufnahme

Fotos by Alexandra Krombholz

Altkönigstraße 15, D-55127 Mainz, +49(0)6131 2050070, alexandrakrombholz@web.de www.momentaufnahme.info

 

AGB

 

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. «Fotograf» ist gleichbedeutend Momentaufnahme

Alexandra Krombholz Hummelweg 5, D-55128 Mainz

 

I. Definitionen

 

1.Fotografische Arbeit.

Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss

der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

 

2.Fotograf.

Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

 

3.Kunde.

Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich oder schriftlich bestellt.

 

4. Parteien.

Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

 

5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar.

Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

 

II. Leistung der fotografischen Arbeit

1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

3. Die Fotoapparate und –Materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

5. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu.

Diese bemisst sich auf Basis des Tarifs des SBf und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

Privatkunden, die sich online für Fotoshootings beim Fotografen anmelden und die Reservation rückbestätigen, verpflichten sich in jedem Fall zur Zahlung des vereinbarten Honorars. Der Fotograf kann nach eigenem Ermessen bei entschuldbaren Absenzen bei erfolgter Bezahlung dem Kunden einen

Gutschein ausstellen.

7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

8. Bestellungen per Telefon und E-Mail bzw. Online-Shop gelten als Vertragsschluss zwischen den Parteien und sind demnach verbindlich.

9. Nach einer verbindlichen Bestellung erfolgt eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Honorars.

Das zwischen den Parteien vereinbarte Resthonorar ist bei gewerblichen Kunden wie bei privaten Kunden geschuldet und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten Eigentum des Fotografen. Für eine verspätete Zahlung wird eine Mahngebühren von 10€  für die erste

Mahnung und 20€ für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben.

 

III. Haftung des Fotografen

1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

 

IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

 

a. Im allgemeinen

  Die Rechte an den fotografischen Arbeiten gehen, wie im Vertrag geschlossen an den Kunden über.

 

b. Rechte Dritter

1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte

(Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die

Berechtigten zu entschädigen.

 

V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

1. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere

im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder

nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu

verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von 30 Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

2. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

 

VI. Referenzen

Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und diese im Sinne einer Referenz abzubilden.

 

VII. Änderungen des Vertrages

Der Fotograf behält sich das Recht vor aufgrund von gestiegenen Benzinpreisen die Fahrtkosten anzupassen, sowie den Fotobuchpreis anzupassen.

 

VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar.